Infos rund um Fenster, Türen und Rolläden

Glaser-Schmid informiert:

Knackgeräusche bei Fenster und Türen

Kunststoff, Glas, Beschläge und die PVC-Verstärkungen aus Stahl oder anderen Materialien haben verschiedene thermische Eigenschaften. Dadurch ist auch ihre Längenausdehnung unterschiedlich. Dadurch dass diese verschiedene Materialien zum Teil fest und formschlüssig miteinander verbunden sind kann bei verschiedenen Temperaturunterschieden bedingt durch die Abkühlung bzw. Ausdehnung, ein Dehnungsausgleich erfolgen. Und weil der Verbund dieser verschiedenen Materialien nicht gleitend und auch trocken ist, kann beim Überwinden des Reibungswiderstandes evtl. ein knacken zu hören sein.
Bei diesem Knackgeräusch handelt es sich nicht um einen technischen Mangel und es hat auch keinen Einfluss auf die Haltbarkeit bzw. die Gebrauchstauglichkeit der Fenster und Tür-Elemente und stellt somit kein Reklamationsgrund dar.

Handwerkerrechnungen sind absetzbar

Was noch immer viele Verbraucher nicht wissen: Die Kosten für Handwerkerleistungen können von der Steuer abgesetzt werden! Hierauf sollten alle Handwerker ihre Kunden unbedingt immer wieder hinweisen!

Folgende Leistungen werden hiervon erfasst:
Renovierungs-, Erhaltungs- und Moderniesierungsmaßnahmen. Ausgenommen sind öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden. Nicht absetzbar sind Neubaumaßnahmen.

Grundsätzlich sind Eigentümer und Mieter berechtigt, Handwerkerrechnungen von der Steuer abzusetzen. Unter Umständern besteht auch für Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung in einer WEG die Möglichkeit zur Steuerermäßigung.

Folgende Voraussetzungen müssen dabei aber stets erfüllt sein:

  • Eine Handwerkerrechnung muss vorliegen, aus der der Arbeitskostenanteil gesondert ermittelt werden kann.
  • In Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten sind ebenfalls begünstigt.
  • Ausgenommen sind Materialkosten.
  • Der Arbeitskostenanteil ist "brutto", also mit anteiliger Mehrwertsteuer begünstigt.
  • Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Handwerksbetriebs überwiesen werden. Barzahlungen sind nicht begünstigt!

Die Steuerermäßigung kann in dem Jahr in Anspruch genommen werden, in dem die Zahlung erfolgt ist. Der Zahlungszeitpunkt ist also entscheidend, nicht der Ausführungszeitraum!

Es können maximal 20% von 6.000 EUR (Arbeitskosten, Maschinen- und Fahrtkosten zzgl. Mehrwertsteuer), d. h. maximal 1.200 EUR von der Steuerschuld abgezogen werden. Das Finanzamt erstattet als bis zu 1.200 EUR pro Jahr.

Diese Maximalförderung kann pro Haushalt einmal im Jahr geltend gemacht werden.

Quelle: Stuck-Info 2/2011

Schimmelbildung / beschlagene Scheiben

Neue Fenster, bzw. moderne Isolierverglasungen können den Energieverbrauch senken. Oft aber sind sie auch die Ursache für Schimmelbildung, da sie dichter sind und außerdem besser dämmen, evtl. sogar besser als das Mauerwerk eines Altbaus. Wenn Außenwände im Gegensatz zu den modernen Fenstern stärker abkühlen, dann kann Kondensat entstehen. Diese angestaute Luftfeuchtigkeit bietet an kalten Wänden gute Vorraussetzungen für Schimmelpilzsporen. Hier kann Abhilfe durch eine Außendämmung oder durch eine gezielte (kontrollierte) Lüftung geschaffen werden.

Hinweis: Sollte sich auf der äußeren Scheibe Kondensat bilden, so muss die Oberfläche der Scheibe kälter sein als die angrenzende Luft. Die neue Scheibe lässt keine Wärme durch und ist damit so gut, dass der sog. „Taupunkt“ unterschritten wird und sich dort Wasser niederschlagen kann. Dieses Kondensat verschwindet wieder, sobald die Glasoberfläche wieder wärmer wird als die angrenzende Luft, z.B. durch Sonneneinstrahlung.